Entlastungsbudget
Das Pflegegeld in neuer Höhe. Für die selbst organisierte Pflege – künftig auch für Ausgaben, die bisher separat erstattet werden.
Monatlich · PG 2–5Was soll sich in der Pflege ändern? Was bedeutet das für Ihren Alltag? Hier finden Sie verständliche Antworten zum Sozialraumbudget und zur Pflegereform 2027.
Für Menschen mit Pflegebedarf. Für Angehörige. Für mehr Orientierung.
KI generiert · SymbolbildDie Reform aus Ihrer Sicht erklärt.
PNOG steht für Pflegeneuordnungsgesetz. Damit will die Bundesregierung die Pflegeversicherung finanziell stabilisieren, Leistungen neu bündeln und Unterstützung zu Hause anders organisieren.
Das Kabinett hat am 30. September 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen. Die erste Lesung im Bundestag ist für den 5. November 2026 angekündigt. Viele Regelungen sollen zum 1. Januar 2027 starten. Über das endgültige Gesetz ist noch nicht entschieden.
Für Sie bedeutet das: Ihre heutigen Ansprüche gelten weiter. Neue Beträge und Einschränkungen auf dieser Seite beschreiben den Entwurf – keine bereits bewilligten Leistungen.
Bundestag: erste Lesung ↗bis zu pro Monat · geplant ab Pflegegrad 2
„Sozialraum“ meint Ihr vertrautes Umfeld: Ihr Zuhause, Ihre Nachbarschaft und die Menschen in Ihrer Nähe. Das neue Budget soll anerkannte Unterstützung im Alltag finanzieren.
Der Anspruch soll ohne vorherigen Antrag entstehen. Für die Kostenerstattung sind dennoch Belege nötig. Prüfen Sie vor der Buchung, ob das konkrete Angebot anerkannt ist und wie abgerechnet wird.
Das Pflegegeld in neuer Höhe. Für die selbst organisierte Pflege – künftig auch für Ausgaben, die bisher separat erstattet werden.
Monatlich · PG 2–5Für zugelassene ambulante Pflege- und Betreuungsdienste. Es wird für deren Leistungen eingesetzt.
Monatlich · PG 2–5Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Mit eigenen Regeln und einem eigenen Höchstbetrag.
Monatlich · PG 2–5Bis zu 2.285 Euro jährlich für bestimmte vorübergehende Versorgungslücken, etwa Kurzzeitpflege.
Jährlich · PG 2–5Die Budgets haben unterschiedliche Zwecke. Pflegegeld und Sachleistungen stehen nicht beide in voller Höhe nebeneinander zur Verfügung; eine Kombination kann das Pflegegeld anteilig mindern. Gesetzentwurf, BT-Drs. 21/8869 · §§ 36–39, 45b ↗

KI generiert · SymbolbildManche Monate brauchen Sie wenig Hilfe, andere deutlich mehr. Heute kann der Entlastungsbetrag dabei mitwachsen. Im geplanten Sozialraumbudget soll diese Flexibilität entfallen.
Auch bei der Auswahl Ihrer Unterstützung kommt es auf die genaue Anerkennung oder Zulassung an. Ein Firmenname allein sagt noch nicht, welches Budget genutzt werden darf.
Beispiel bei häuslicher Pflege ab Pflegegrad 2, ab 25 Jahren: Im Januar und Februar wird keine Hilfe bezahlt. Erst im März entsteht ein größerer Bedarf. Die Darstellung vergleicht die beiden Regelmodelle.
Der Entlastungsbetrag kann innerhalb des Kalenderjahres angesammelt werden. Nicht verbrauchte Beträge lassen sich nach heutigem Recht noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen.
Geltendes SGB XI · § 45b ↗Der monatliche Höchstbetrag steigt um 44 Euro. Eine Ansparmöglichkeit sieht der Entwurf nicht mehr vor. Größere Einzelrechnungen lassen sich deshalb nicht über ungenutzte Vormonate auffangen.
Entwurf · § 45b und Begründung ↗Das Sozialraumbudget ist für entsprechend anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag vorgesehen, zum Beispiel anerkannte Alltagsbegleitung oder Haushaltshilfe. Entscheidend ist, dass das konkrete Angebot die gesetzlichen Anerkennungsvoraussetzungen erfüllt.
Dieses zusätzliche Budget wird nicht wie eine Sachleistung auf das Pflegegeld angerechnet. Belege und eine gültige Anerkennung bleiben wichtig.
Leistungen zugelassener ambulanter Pflege- oder Betreuungseinrichtungen nach § 72 sollen über das Sachleistungsbudget laufen. Dazu können auch Hilfen bei der Haushaltsführung gehören.
Dann bleibt weniger von diesem Budget für weitere Pflegeleistungen. Bei einer Kombination mit Pflegegeld wird dieses entsprechend dem Sachleistungsanteil gekürzt.
Die Trennung richtet sich nach der Anerkennung oder Zulassung des konkreten Angebots. Reguläre Leistungen eines nach § 72 zugelassenen Pflege- oder Betreuungsdienstes sollen über das Sachleistungsbudget abgerechnet werden. Für das Sozialraumbudget ist dagegen die dafür vorgesehene Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag maßgeblich.
Entwurf · §§ 36, 45a, 45b ↗Wählen Sie Ihren Pflegegrad. Sie sehen die wichtigsten monatlichen Beträge für die Pflege zu Hause – heute und nach dem Regierungsentwurf.
Bitte mitdenken: 33 Euro mehr Pflegegeld stehen unter anderem dem geplanten Wegfall des separaten 42-Euro-Anspruchs gegenüber. Vergleichen Sie deshalb Ihre tatsächliche Versorgung, nicht nur einen Einzelbetrag.
Auf kleinen Bildschirmen lässt sich die Tabelle seitlich verschieben. Der Pflegegrad-Vergleich darüber zeigt die wichtigsten Beträge ohne horizontales Scrollen.
| Pflegegrad | Pflegegeld 2026 | Entlastungsbudget Entwurf 2027 | Sachleistungen 2026 · bis zu | Sachleistungsbudget Entwurf 2027 · bis zu |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 347 € | 380 € | 796 € | 890 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 630 € | 1.497 € | 1.590 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 890 € | 1.859 € | 2.090 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 1.080 € | 2.299 € | 2.530 € |
Keine Gesamtsumme: Die Leistungsarten sind unterschiedlich nutzbar und teilweise miteinander verrechnet. Der Vergleich enthält nicht sämtliche Leistungen der Pflegeversicherung.
BMG: Leistungen 2026 ↗ Gesetzentwurf, BT-Drs. 21/8869 · §§ 36, 37 ↗Hauswirtschaft über einen zugelassenen Dienst verbraucht Sachleistungsbudget. Nutzen Sie daneben Pflegegeld, sinkt es im gleichen prozentualen Verhältnis. Das gilt grundsätzlich schon heute; die Reform würde die Beträge ändern.
Annahme: Die hier eingestellten Sachleistungen werden ausschließlich für Hauswirtschaft genutzt; andere Sachleistungen wurden in diesem Monat nicht abgerechnet. Geplante 2027-Beträge, voller Monatsanspruch. Kein individueller Bescheid.
50 % von 890,00 € = 445,00 € Sachleistung. Damit bleiben 50 % von 380,00 € = 190,00 € Pflegegeld.
Anerkannte Hilfe aus dem separaten Sozialraumbudget löst diese prozentuale Kürzung nicht aus. Selbst bezahlte Hilfe aus Ihrem Pflegegeld ist ebenfalls keine zusätzliche Sachleistungsabrechnung. Pflegehilfsmittel und private Ersatzpflege können das verfügbare Pflegegeld aber wirtschaftlich zusätzlich belasten.
Kombinationsregel · § 38 SGB XI ↗ · Geplante Beträge · §§ 36–38 im Entwurf ↗Vier typische Situationen – und der vorgesehene Finanzierungsweg im Regierungsentwurf. Die genaue Anerkennung des Angebots entscheidet mit.
Zum Beispiel Begleitung oder Unterstützung im Haushalt durch ein entsprechend anerkanntes Angebot.
SozialraumbudgetZusätzlich; keine Sachleistungsanrechnung auf das Pflegegeld.
Reguläre Pflege, Betreuung oder Hauswirtschaft durch einen entsprechend zugelassenen Dienst.
SachleistungsbudgetBei Kombinationsleistung sinkt das Pflegegeld anteilig.
Zum Beispiel eine vertraute Person, die während einer geplanten Auszeit die Pflege übernimmt.
Entlastungsbudget / eigene MittelKein gesonderter Verhinderungspflege-Topf im Entwurf.
Ambulanter Dienst im Akutfall; stationäre Kurzzeitpflege auch bei anderen vorübergehenden Versorgungslücken.
ÜberbrückungsbudgetZweckgebunden, bis zu 2.285 Euro jährlich; Voraussetzungen beachten.
Wichtig: Die Übersicht zeigt die geplanten Regeln. Die Budgets sind nicht frei austauschbar. Prüfen Sie vor der Beauftragung die Anerkennung, den verfügbaren Betrag und mögliche Eigenkosten.
Regierungsentwurf · §§ 36–39a, 42, 45b ↗Ein höherer Betrag kann gut klingen. Für Sie zählt, ob Ihre Unterstützung weiterhin bezahlt wird. Diese Punkte verdienen besondere Aufmerksamkeit.
Die bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag sollen bei Pflegegrad 1 wegfallen. Ein Sozialraumbudget ist für diesen Pflegegrad nicht vorgesehen. Auch der separate Anspruch auf Verbrauchspflegehilfsmittel soll entfallen.
Zusätzliche Beratungen sollen helfen; die neue Pflegebegleitung ist erst ab 2029 vorgesehen. Das ist kein unmittelbarer finanzieller Ersatz für heutige Haushaltshilfe.
Es bleibt aber mehr als nur Beratung: Der Entwurf nennt unter anderem technische Pflegehilfsmittel, Zuschüsse für Wohnraumanpassungen, digitale Pflegeanwendungen und Pflegekurse. Ob eine Leistung gewährt wird, hängt von ihren jeweiligen Voraussetzungen ab. Auch der heutige stationäre 131-Euro-Zuschuss bei Pflegegrad 1 soll entfallen.
Entwurf · § 28a und Änderung zu § 43 ↗Einmalhandschuhe, Schutzschürzen oder Desinfektionsmittel können weiterhin gebraucht werden. Der Entwurf streicht jedoch ihre separate Finanzierung von bis zu 42 Euro monatlich.
Ab Pflegegrad 2 sollen solche Kosten aus dem Entlastungsbudget getragen werden. Das kann den höheren Pflegegeldbetrag wieder aufzehren. Medizinisch notwendige Inkontinenzhilfen über die Krankenversicherung sind davon zu unterscheiden.
Jetzt sinnvoll: Versorgung weiterführen und vor Änderungen eine schriftliche Auskunft der Pflegekasse einholen.
Gesetzentwurf, BT-Drs. 21/8869 · Änderung zu § 40 ↗Heute gibt es für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro. Der Entwurf ordnet die Finanzierung neu.
Reguläre Ersatzpflege soll aus den monatlichen Budgets mitfinanziert werden. Für bestimmte Akut- und Überbrückungssituationen ist ein eigener Jahrestopf von bis zu 2.285 Euro vorgesehen. Das ist kein unverändert nutzbarer Ersatz für den bisherigen Jahresbetrag.
Für Ihre Planung: Lassen Sie längere Vertretungen und Kurzzeitpflege konkret durchrechnen.
Gesetzentwurf, BT-Drs. 21/8869 · §§ 37, 39, 42 ↗ · BMG: Leistungen 2026 ↗Die Schwellenwerte für Pflegegrad 1 bis 3 sollen steigen. Für neue Anträge kann die Einstufung dadurch schwieriger werden. Bereits eingestufte Personen sollen vor einer Herabstufung allein wegen der neuen Regeln geschützt werden.
Dieser Schutz bedeutet nicht, dass der Pflegegrad bei jeder gesundheitlichen Verbesserung unverändert bleibt. Auch die reguläre Entscheidungsfrist soll laut Entwurf von Januar bis April 2027 vorübergehend ausgesetzt werden; für besonders dringende Fälle sind Ausnahmen vorgesehen.
Gesetzentwurf, BT-Drs. 21/8869 · § 142b ↗Die Tages- und Nachtpflege soll weiter zusätzlich zu ambulanten Sachleistungen oder Pflegegeld nutzbar bleiben. Das neue Sozialraumbudget soll dafür jedoch nicht mehr eingesetzt werden können.
Die Pflegeversicherung übernimmt auch künftig nicht automatisch alle Heimkosten. Prüfen Sie bei jeder Kostenaufstellung den pflegebedingten Eigenanteil, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten getrennt. Eine allgemeine feste Obergrenze für Ihre gesamten Heimkosten lässt sich aus dem Entwurf nicht zusagen.
Gesetzentwurf, BT-Drs. 21/8869 · §§ 41, 45b ↗ · BMG: Fragen und Antworten ↗Für kinderlose Mitglieder soll der Beitragszuschlag 2027 um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent steigen; die Beitragsbemessungsgrenze soll zusätzlich angehoben werden.
Für 2028 sind unter anderem Änderungen bei Minijobs und der Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern vorgesehen. Ausnahmen sind zu beachten. Die für 2028 geplante Leistungserhöhung soll entfallen; ab 2029 ist eine jährliche Anpassung vorgesehen.
Für Sie zählt: Beiträge und Leistungsbeträge getrennt betrachten.
BMG: Kabinettsbeschluss ↗Mit einem „Check-up 60+“ und mehr Augenmerk auf Rehabilitation sollen Risiken früher erkannt werden. Ab 2029 soll die Pflegebegleitung Pflegebedürftige und Angehörige bei der Organisation zu Hause unterstützen. Ein geplantes digitales „Pflege-Cockpit“ soll Informationen und Anträge bündeln.
Das sind vorgesehene Angebote für die Zukunft. Wenn Sie heute überlastet sind oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bereits jetzt an Ihre Pflegekasse oder eine Pflegeberatungsstelle.
Bundestag: erste Lesung ↗ · Gesetzentwurf, BT-Drs. 21/8869 · § 7c ↗Der bisherige eigene Anspruch auf Verhinderungspflege soll entfallen. Ersatzpflege bleibt organisierbar, soll aber je nach Situation aus anderen Budgets bezahlt werden. Entscheidend ist: Wer hilft – und in welcher Situation?

KI generiert · SymbolbildZum Beispiel vertritt eine Freundin die pflegende Angehörige während eines Urlaubs. Dafür soll es keinen gesonderten Verhinderungspflege-Topf mehr geben. Eine Vergütung wäre aus dem eigenen Entlastungsbudget beziehungsweise anderen eigenen Mitteln zu tragen.
Reguläre Ersatzpflege → Entlastungsbudget / eigene Mittel
Ein zugelassener Dienst kann die notwendige Versorgung während einer geplanten Abwesenheit über das reguläre Sachleistungsbudget übernehmen. Dieses Geld steht dann für andere monatliche Leistungen nicht mehr zur Verfügung.
Planbarer Dienst-Einsatz → Sachleistungsbudget
Der geplante Jahrestopf von bis zu 2.285 Euro dient ambulanten Akuteinsätzen und vollstationärer Kurzzeitpflege. Kurzzeitpflege kann auch in sonstigen Überbrückungssituationen nötig sein – nicht ausschließlich bei einem Notfall.
Akutdienst / Kurzzeitpflege → Überbrückungsbudget
Für ambulante Akutpflege gilt eine zusätzliche Prüfung, wenn der Einsatz länger als drei Kalendertage dauert. 2027 ist dafür die Zustimmung der Pflegekasse vorgesehen. Der neue Notdienst soll ab 2028 greifen; auch 2028 ist bei längerer Nutzung die Zustimmung der Kasse nötig. Ab 2029 soll die Pflegebegleitung die weitere Erforderlichkeit einschätzen.
Bei Kurzzeitpflege sind höchstens acht Wochen pro Kalenderjahr vorgesehen; zugleich gilt die gemeinsame Geldgrenze des Überbrückungsbudgets. Unterkunft, Verpflegung und weitere Eigenkosten können hinzukommen. Für Akut-Kurzzeitpflegeplätze sind ab 2028 besondere Regeln vorgesehen.
Entwurf · §§ 37–39a, 42 ↗Ein Zeitplan zur Orientierung. Er beschreibt den Entwurf und die angekündigte Beratung, keine garantierten Einführungstermine.
Erste Lesung im Bundestag angekündigt. Danach folgen weitere parlamentarische Beratungen.
Neue Budgets und viele Leistungsänderungen sollen beginnen – falls das Gesetz rechtzeitig in Kraft tritt.
Notdienst in der ambulanten Pflege und Akut-Kurzzeitpflege vorgesehen. Weitere Änderungen bei Beiträgen und der Anerkennung von Alltagsangeboten.
Pflegebegleitung und jährliche Anpassung der Leistungsbeträge nach dem vorgesehenen Modell.
Die Pflegebegleitung ist im Regierungsentwurf ab 1. Januar 2029 vorgesehen. Bis Ende 2028 sollen die bisherigen Ansprüche auf Pflegeberatung weiter gelten. 2028 ist daher nicht der vorgesehene Start der neuen Pflegebegleitung.
Die Aufgaben gehen über ein einmaliges Gespräch und eine einmalige Schulung hinaus: Versorgung planen, bei Anträgen und Hilfsmitteln unterstützen, Angehörige praktisch anleiten und Überlastung früh erkennen.
Entwurf · § 7c und Übergangsrecht ↗
KI generiert · SymbolbildDie jährliche Pflegebegleitung für Pflegegeldbeziehende soll zugleich prüfen, ob die häusliche Versorgung gesichert ist. Bei fehlender Teilnahme können Kürzungen folgen. Bei ungesicherter Versorgung sind zusätzliche Maßnahmen, Folgetermine und gegebenenfalls Fallmanagement vorgesehen.
Für Pflegegeldbeziehende mit Pflegegrad 2 bis 5 ist im Entwurf halbjährlich ein Beratungsbesuch vorgesehen; Pflegegrade 4 und 5 sollen zusätzlich vierteljährliche Besuche nutzen können. Bei Pflegegrad 1 sind halbjährliche Beratungsbesuche und in den ersten drei Monaten nach erstmaligem Erhalt des Pflegegrades bis zu zwei zusätzliche Beratungen vorgesehen. Auch bei Pflegegrad 2 und 3 werden in der Anfangsphase zusätzliche Beratungen ermöglicht.
Entwurf · § 37 Absatz 3 ↗Sie müssen den Entwurf nicht auswendig kennen. Mit diesen vier Schritten wird das nächste Beratungsgespräch konkreter.
Wer hilft Ihnen? Welche Rechnungen bezahlt die Pflegekasse? Legen Sie Bescheide, Abrechnungen und Verträge zusammen.
Fragen Sie gezielt nach Haushaltshilfe, Pflegehilfsmitteln und Ersatzpflege. Lassen Sie sich erklären, aus welchem Budget Ihre Hilfe künftig bezahlt werden könnte.
Fragen Sie schriftlich nach Guthaben aus dem Entlastungsbetrag und nach den Regeln beim Jahreswechsel. Kündigen Sie notwendige Leistungen nicht allein wegen einer Ankündigung.
Vergleichen Sie die endgültigen Regeln mit Ihrer Versorgung. Bitten Sie bei Änderungen um eine verständliche schriftliche Kostenübersicht.
Kurze Antworten auf Fragen, die im Pflegealltag wirklich zählen.
Alle Aussagen zur Reform beziehen sich auf den Entwurfsstand vom 3. November 2026.
Noch nicht als Gesetz. Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Regierungsentwurf beschlossen. Die erste Lesung im Bundestag ist für den 5. November 2026 angekündigt. Der geplante Start vieler Änderungen ist der 1. Januar 2027. Bis zum Abschluss des Verfahrens können sich Inhalt und Termine ändern.
Bundestag: erste Lesung ↗Es ist ein geplanter Geldtopf für anerkannte Hilfe im Alltag bei häuslicher Pflege, etwa Unterstützung im Haushalt oder Begleitung. Vorgesehen sind ab Pflegegrad 2 monatlich bis zu 175 Euro; vor dem 25. Geburtstag bis zu 300 Euro. Es ist keine freie monatliche Auszahlung. Die Pflegekasse erstattet nachgewiesene Kosten anerkannter Angebote.
Gesetzentwurf, BT-Drs. 21/8869 ↗Heute können ungenutzte monatliche Entlastungsbeträge angesammelt und Restbeträge bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Beim geplanten Sozialraumbudget ist keine Ansparmöglichkeit vorgesehen. Höherer Monatsbetrag bedeutet daher weniger Flexibilität bei späteren größeren Rechnungen. Den Umgang mit Restguthaben aus 2026 muss die Pflegekasse anhand der endgültigen Übergangsregeln bestätigen.
Gesetzentwurf, BT-Drs. 21/8869 ↗Bei Pflegegrad 1 sollen der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro und die separate Erstattung von Verbrauchspflegehilfsmitteln entfallen; ein Sozialraumbudget ist nicht vorgesehen. Auch der bisherige stationäre 131-Euro-Zuschuss soll entfallen. Beratung und später Pflegebegleitung sind aber nicht die einzigen verbleibenden Leistungen: Der Entwurf nennt zum Beispiel technische Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassungen, digitale Pflegeanwendungen und Pflegekurse unter den jeweiligen Voraussetzungen.
Gesetzentwurf, BT-Drs. 21/8869 ↗Das lässt sich nicht pauschal sagen. Die geplanten Beträge beim Pflegegeld und bei ambulanten Sachleistungen steigen, gleichzeitig sollen bisher separate Leistungen darin aufgehen oder entfallen. Entscheidend ist, welche Hilfen Sie tatsächlich benötigen. Die einzelnen Höchstbeträge dürfen nicht einfach zusammengerechnet werden.
Gesetzentwurf, BT-Drs. 21/8869 ↗Das hängt von der Anerkennung des konkreten Angebots und seiner künftigen Abrechnungsgrundlage ab. Fragen Sie Anbieter und Pflegekasse, ob Ihre Unterstützung 2027 über das Sozialraumbudget oder über das ambulante Sachleistungsbudget abgerechnet werden kann. Eine bisherige Kostenübernahme ist keine pauschale Zusage für das neue System.
Gesetzentwurf, BT-Drs. 21/8869 ↗Der Entwurf streicht den eigenständigen Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel von bisher bis zu 42 Euro monatlich. Die Produkte selbst bleiben verfügbar. Bei Pflegegrad 2 bis 5 sollen solche Ausgaben aus dem Entlastungsbudget mitfinanziert werden. Für Pflegegrad 1 ist kein solches Entlastungsbudget vorgesehen. Eine bestehende Versorgung deshalb nicht vorschnell kündigen.
Gesetzentwurf, BT-Drs. 21/8869 ↗Die geplante Streichung betrifft Verbrauchspflegehilfsmittel nach § 40 Absatz 2 SGB XI. Medizinisch erforderliche Inkontinenzhilfen der Krankenversicherung sind davon zu unterscheiden. Auch der Hausnotruf als technisches Pflegehilfsmittel wird durch diese Streichung nicht automatisch abgeschafft. Für jede Versorgung gelten eigene Voraussetzungen.
Gesetzentwurf, BT-Drs. 21/8869 ↗Der Entwurf enthält einen Schutz vor Herabstufung allein wegen der neuen Schwellenwerte und Bewertungssystematik. Das ist kein Schutz vor jeder späteren Herabstufung: Verbessert sich Ihre Selbstständigkeit so, dass auch nach bisherigem Recht ein niedrigerer Pflegegrad gelten würde, kann die Einstufung weiterhin geändert werden.
Gesetzentwurf, BT-Drs. 21/8869 ↗Wenn Sie jetzt Unterstützung benötigen, klären Sie Ihren Anspruch bereits jetzt mit der Pflegekasse. Sammeln Sie Befunde und notieren Sie, wobei Sie im Alltag Hilfe brauchen. Ein zukünftiges Reformvorhaben ist kein Grund, einen notwendigen Antrag aufzuschieben.
BMG: Leistungen 2026 ↗Bei Ihrer Pflegekasse, einer Pflegeberatungsstelle oder einem Pflegestützpunkt. Im Raum Iserlohn und Märkischer Kreis können Sie sich auch zu den Angeboten von Waldstadt-HealthCare informieren. Fragen Sie bei jedem Anbieter nach Zuständigkeit, möglichen Kosten und verfügbaren Terminen.
BMG: Leistungen 2026 ↗Das Sozialraumbudget soll ausschließlich für entsprechend anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden können, etwa anerkannte Alltagsbegleitung oder Haushaltshilfe. Reguläre Leistungen zugelassener Pflege- und Betreuungsdienste sollen dagegen aus dem Sachleistungsbudget bezahlt werden. Fragen Sie vor der Beauftragung nach der Anerkennung des konkreten Angebots und dem vorgesehenen Abrechnungsweg.
Entwurf · §§ 45a, 45b ↗Der bisherige Umwandlungsanspruch soll gestrichen werden. Er erlaubt heute ab Pflegegrad 2, bis zu 40 Prozent ungenutzter Sachleistungen für anerkannte Alltagshilfe einzusetzen. Künftig sollen nach § 72 zugelassene Pflege- und Betreuungsdienste direkt aus dem Sachleistungsbudget abrechnen; entsprechend anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag aus dem Sozialraumbudget.
Entwurf · § 45a und Begründung ↗Es kommt auf den Abrechnungsweg an. Wird Hauswirtschaft über einen zugelassenen Dienst aus dem Sachleistungsbudget bezahlt, mindert das bei Kombinationsleistung das Pflegegeld im gleichen prozentualen Verhältnis. Die separate Nutzung eines anerkannten Angebots aus dem Sozialraumbudget löst diese Sachleistungskürzung dagegen nicht aus.
Entwurf · §§ 36–38, 45b ↗Nein. Bei einer Dauer von mehr als drei Kalendertagen ist eine zusätzliche Zustimmung beziehungsweise Einschätzung vorgesehen. 2027 und 2028 soll hierfür die Pflegekasse zuständig sein, ab 2029 die Pflegebegleitung für die fachliche Einschätzung. Der Anspruch bleibt an eine Akutsituation und die jährliche Budgetgrenze gebunden.
Entwurf · §§ 39, 39a ↗Ambulante Einsätze aus dem Überbrückungsbudget sind an pflegerische Akutsituationen gebunden. Vollstationäre Kurzzeitpflege kann dagegen auch in sonstigen vorübergehenden Überbrückungssituationen in Betracht kommen. Die bisherige separat finanzierte Verhinderungspflege soll entfallen; reguläre Ersatzpflege soll aus den monatlichen Budgets mitorganisiert werden.
Entwurf · §§ 37, 39–42 ↗Nein. Der Entwurf sieht den Start ab 1. Januar 2029 vor. Neben dem ersten Termin gehören fachlich erforderliche Folgetermine, praktische Anleitung, Unterstützung bei erneutem Bedarf und gegebenenfalls Fallmanagement dazu. Für Pflegegeldbeziehende ist eine jährliche Pflegebegleitung vorgesehen. Bis Ende 2028 sollen die bisherigen Pflegeberatungsansprüche weiter gelten.
Entwurf · § 7c; § 144 Absatz 4 ↗
KI generiert · SymbolbildSie suchen Pflegeberatung oder Unterstützung im Alltag im Märkischen Kreis und der Umgebung? Waldstadt-HealthCare hat seinen Sitz in Iserlohn-Letmathe. Informieren Sie sich über passende Leistungen und fragen Sie die Verfügbarkeit an Ihrem Wohnort an.
Letmathe ist ein Stadtteil von Iserlohn, Hohenlimburg ein Stadtteil von Hagen. Hagen und Schwerte gehören zur angrenzenden Region. Die Ortsnennung ist keine Zusage eines flächendeckenden Einsatzgebiets.
Orientierung zu Pflegegrad, Antrag und Ihrer persönlichen Versorgung. Informieren Sie sich auch über Beratungsbesuche nach § 37 Absatz 3 SGB XI.
Pflegeberatung bei Waldstadt kennenlernen ↗Unterstützung im Haushalt und Alltagsbegleitung. Klären Sie Anerkennung, mögliche Kostenübernahme und Termine für Ihren Wohnort.
Alltagshilfe bei Waldstadt kennenlernen ↗Informationen zu Pflegehilfsmitteln, Inkontinenzversorgung und Hausnotruf. Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Leistung.
Pflegehilfsmittel ansehen ↗Weitere Versorgungsangebote ↗Dieses Portal wird von Waldstadt-HealthCare betrieben. Der Informationsbereich beschreibt die Reform aus Sicht von Betroffenen; die Angebote oben verweisen auf eigene Dienstleistungen. Eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse wird damit nicht zugesagt.
Grundlage sind vor allem amtliche Dokumente. Fachliche Einordnungen ergänzen sie. Alle Links wurden für diese Fassung am 3. November 2026 recherchiert.
Zum redaktionellen Stand: Erstfassung vom 03.11.2026. Die Inhalte wurden mit KI-Unterstützung recherchiert und formuliert. Sie erklären den Regierungsentwurf, ersetzen aber keine persönliche Auskunft der Pflegekasse. Redaktionelle Verantwortung für eine Veröffentlichung: Waldstadt-HealthCare GmbH.
Diese statische Seite aktualisiert sich nicht automatisch. Bei späterem Besuch bitte den verlinkten Verfahrensstand prüfen. Hinweise auf Fehler können Sie an kontakt@waldstadt-healthcare.de senden.
Die vier Personenaufnahmen und die Landschaft wurden mit OpenAI ImageGen erzeugt. Sie zeigen keine echten Kundinnen, Kunden oder Beschäftigten und keinen dokumentierten Ort. Die Kennzeichnung „KI generiert“ ist Teil der Bilddateien. Ergänzend werden das EU-Kennzeichen, alternative Bildtexte und maschinenlesbare IPTC-/XMP-Angaben verwendet.
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